Mieterinformation "werderPOST"
Unsere neue Herbst-Winter-Ausgabe der "werderPOST" ist da - auch als Download!
Themen diesmal:
- Neue Einstellplätze in Rüningen
- Abschaltung des analogen Fernshens
- Modernisierungen
- Wohnungsangebote
- Neuer Mitarbeiter
- Winterdienst
- Großinstandsetzung
- Heizen und Lüften
- Partnerkonzept mit Rabattcoupons
Die werderPOST als pdf finden Sie hier
(zum Öffnen als pdf
benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader.
Sie können ihn hier
herunterladen).
Mieterbefragung
88
Prozent unserer Mieter im Gesamturteil sehr bzw. eher zufrieden
Ein
tolles Ergebnis: 88 Prozent unserer Mieter sind im Gesamturteil sehr bzw. eher
zufrieden mit der Werder eG! Mehr als vier Fünftel halten es für sehr oder eher
wahrscheinlich, dass sie uns als Vermieter weiterempfehlen. Das ergab die erste
Mieterbefragung durch das unabhängige Markt-, Meinungs-
und Sozialforschungsinstitut in-summa zum Jahresende 2010.
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Freistellungsauftrag
Neu seit 2011: Steuer-Identifikationsnummer angeben.
Neu geregelt wurde zum Jahresbeginn die Freistellung für Kapitalerträge.
Seit 2011 müssen Sparer auf dem Freistellungsauftrag auch ihre
Steuer-Identifikationsnummer (TIN) angeben. Dies erleichtert der
Finanzverwaltung die Kontrolle, dass Anleger mit mehreren
Bankverbindungen nicht mehr als den zulässigen Höchstbetrag
in Anspruch nehmen.
Durch einen bzw. mehrere Freistellungsaufträge bleiben Zinsen und
Kapitalerträge bis zur Höhe von 801 Euro für
Alleinstehende bzw. 1.602 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten
vom Abzug der Abgeltungssteuer befreit (Sparerpauschbetrag). Wichtig zu
wissen: Bestehende Freistellungsaufträge, die bis Ende 2010
vorlagen, sind weiterhin auch ohne TIN gültig – bis zum
Jahresende 2015.
Das aktuelle Formular für den Freistellungsauftrag können Sie hier herunterladen.
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Gern schicken wir Ihnen das Formular auch portofrei zu.
Einfach anrufen bei Kathrin Heiduk, Telefon 0531/2 61 57 17.




