Fragen und Antworten
Auf dieser Seite beantworten wir Ihre Fragen zum Thema Wohnen und Genossenschaft. Falls Sie keine passende Antwort finden, können Sie mit diesem Formular direkt mit uns in Kontakt treten.
- Was ist eine Genossenschaft?
- Wo ist der Unterschied zwischen einer Kaution und den Genossenschaftsanteilen?
- Bekomme ich meine Einzahlungen zurück?
- Wie viele Anteile muss ich bei Eintritt zeichnen?
- Muss ich eine Provision bei der Werder eG zahlen?
- Ich möchte innerhalb des Bestandes Werder eG umziehen. Muss ich eine Kündigungsfrist einhalten?
- Sind die Mietverträge bei der Werder eG befristet?
- Was passiert, wenn ich meine Wohnung gekündigt habe und noch gar keine neue Wohnung habe?
- Ist bei Anmietung einer unserer Wohnungen ein Wohnberechtigungsschein (WBS) nötig?
- Wie und wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein (WBS) und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wie werden bei der Werder eG die Betriebskosten abgerechnet?
- Ist eine Einbauküche bei Anmietung in den Wohnungen?
- Sind Bodenbeläge in den Wohnungen?
- Warum darf man keine Parabolantennen anbringen?
- Haben wir Ihre Frage noch nicht beantwortet?
Was ist eine
Genossenschaft?
Wohnungsgenossenschaften wurden gegründet, um
wirtschaftlich Schwächeren die Möglichkeit zu geben, gemeinsam stark zu sein.
Der Grundgedanke war damals wie heute, den Mitgliedern sicheres Wohnen zu
günstigen Konditionen in einem angenehmen Wohnumfeld zu
garantieren.
Genossenschaften sind heute ähnlich organisiert wie andere
Wirtschaftsunternehmen. Es gibt einen Vorstand, der die Geschäfte führt. Ein von
den Mitgliedern gewählter Aufsichtsrat berät und kontrolliert die
Geschäftsführung. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Grundsätze der
Geschäftspolitik.
Die Grundzüge des Genossenschaftswesens sind im
Genossenschaftsgesetz festgelegt. Darüber hinaus hat jede Genossenschaft ihre
eigene Satzung - auch Statut genannt - in der Details, Richtlinien und
Strukturen festgelegt sind.
Wo ist der Unterschied
zwischen einer Kaution und den Genossenschaftsanteilen?
Die Kaution
oder Mietkaution ist wie die Bürgschaft eine Sicherheitsleistung zugunsten des
Vermieters für den Fall, dass der Mieter seinen mietvertraglichen
Verpflichtungen, insbesondere der Mietzinszahlung, nicht nachkommt. Sie darf nur
verlangt werden, wenn sie vertraglich vereinbart ist.
Wenn Sie bei einer
Genossenschaft eine Wohnung anmieten möchte, müssen Sie Mitglied sein oder
werden. Als Mitglied kauft man Anteile an der Genossenschaft. In der Regel sind
die Anteile abhängig von der Größe der Wohnung, die Sie mieten möchten. Dafür
entfällt die Kaution!
Die Genossenschaft arbeitet mit dem Geld ihrer
Mitglieder. Auf das Geschäftsguthaben erhalten Sie eine attraktive Dividende. In
den letzten Jahren konnten wir unseren Mitgliedern 4 Prozent zahlen.
Bekomme ich meine
Einzahlungen zurück?
Ja, Sie bekommen Ihre Einzahlungen zurück, wenn
Sie die Mitgliedschaft kündigen. Die Kündigung wird zum 31.12. des Jahres
gültig, wenn sie bis zum 30.09. erfolgt ist. Das Geschäftsguthaben
(Geschäftsanteile und eventuelle Dividende) wird spätestens nach Ablauf von
sechs Monaten des Folgejahres ausgezahlt. Voraussetzung hierfür ist, dass wir
keine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Sie haben.
Wie viele Anteile muss
ich bei Eintritt zeichnen?
Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein
Anteil in Höhe von 260,00 EUR zzgl. eines einmaligen Eintrittgeldes von 20,00
EUR zu übernehmen.
Wenn Sie eine Wohnung mieten möchten, richtet sich die
Höhe der Anteile nach der Wohnungsgröße:
1-Zimmer-Wohnung insgesamt 2
Anteile in Höhe von 260,00 EUR: 520,00 EUR
2-Zimmer-Wohnung insgesamt 3
Anteile in Höhe von 260,00 EUR: 780,00 EUR
3-Zimmer-Wohnung insgesamt 4
Anteile in Höhe von 260,00 EUR: 1.040,00 EUR
4-Zimmer-Wohnung insgesamt 5
Anteile in Höhe von 260,00 EUR: 1.300,00 EUR
Das einmalige Eintrittgeld
von 20,00 EUR wird nicht erstattet!
Muss ich eine Provision
bei der Werder eG zahlen?
Nein, eine Provision wird meistens von
einem Wohnungsmakler (dieser vermittelt Wohnraum für Dritte) verlangt, aber
nicht bei uns!
Ich möchte innerhalb
des Bestandes Werder eG umziehen. Muss ich eine Kündigungsfrist
einhalten?
Nein! Mieter, die innerhalb unseres Bestandes umziehen
möchten, behandeln wir bevorzugt! Sie brauchen sich über doppelte Mietzahlungen
keine Gedanken machen! Voraussetzung ist jedoch, dass die gekündigte Wohnung im
vertragsgemäßen Zustand übergeben wird und es bisher keine Schwierigkeiten mit
dem vorherigen Mietverhältnis gab.
Sind die Mietverträge
bei der Werder eG befristet?
Nein, unsere Verträge sind
grundsätzlich unbefristet. Es sei denn, es wird individuell vereinbart!
Was passiert, wenn ich
meine Wohnung gekündigt habe und noch gar keine neue Wohnung
habe?
Sie sollten immer erst kündigen, wenn Sie bereits eine neue
Wohnung gefunden haben. Haben Sie die Wohnung gekündigt und ziehen nach der
Kündigungsfrist nicht aus, kann es für Sie teuer werden, wenn der Vermieter die
Wohnung bereits neu vermietet hat. In diesem Fall machen Sie sich
schadensersatzpflichtig!
Ist bei Anmietung einer
unserer Wohnungen ein Wohnberechtigungsschein (WBS) nötig?
Nein, ein
Wohnberechtigungsschein ist in der Regel nicht nötig! Lediglich in Flechtorf
haben wir einige Wohnungen, für die ein Wohnberechtigungsschein beantragt werden
muss.
Wie und wo bekomme ich
einen Wohnberechtigungsschein (WBS) und welche Voraussetzungen müssen erfüllt
sein?
Den Wohnberechtigungsschein erteilt der Landkreis Helmstedt.
Die Erteilung ist an ein bestimmtes Einkommen, aber auch an das Alter gebunden.
Informationen hierüber erhalten Sie gerne bei uns oder beim Landkreis.
Wie werden bei der
Werder eG die Betriebskosten abgerechnet?
Über die Vorauszahlungen
der Betriebskosten rechnen wir jährlich ab. Soweit nichts anderes festgelegt
wird, erfolgt die Umlage der Betriebskosten nach dem Verhältnis der Wohnfläche
innerhalb der Wirtschaftseinheit, zu der die Wohnung gehört.
Ist eine Einbauküche
bei Anmietung in den Wohnungen?
Einbauküchen werden in der Regel
nicht von uns gestellt. In besonderen Fällen können wir Ihnen einen Herd und
eine Spüle zur Verfügung stellen.
Sind Bodenbeläge in
den Wohnungen?
Unsere Wohnungen werden normalerweise ohne Beläge
vermietet. Gern können sich unsere Interessenten mit den Vormietern privat
einigen. Ist ein Bodenbelag gewünscht, setzen Sie sich mit unserer
Vermietungsabteilung in Verbindung - Wir finden eine Lösung!
Warum darf man keine
Parabolantennen anbringen?
Auch wenn die Satellitenschüssel nicht
fest mit dem Gebäude verbunden ist, muss sie entfernt werden, soweit sie von
außen einsehbar ist und die Ansicht des Objektes beeinträchtigt. Genehmigungen
zur Anbringung werden von uns nicht erteilt!
Die Wohnungen sind
größtenteils mit Kabelanschlüssen versehen, über diesen können zusätzliche
Programmpakete über verschiedene Regionen zugeschaltet werden. Die Kosten für
die zusätzlichen Pakete können bei den Kabelanbietern erfragt werden. Sofern
Ihre Heimatregion nicht mit im Angebot ist, können Sie über Ihren Kabelanschluss
eine Breitband Internet-Flatrate beauftragen, mit der Sie die Möglichkeit haben,
sich über Ihre Heimatregion zu informieren.
Haben wir Ihre Frage
noch nicht beantwortet?
Kein Problem- Sie können sich gerne per E-Mail oder Telefon bei uns melden. Wir
kümmern uns um Ihre Belange!




