Fragen und Antworten
Auf dieser Seite beantworten wir Ihre Fragen zum Thema Wohnen und Genossenschaft. Falls Sie keine passende Antwort finden, können Sie mit diesem Formular direkt mit uns in Kontakt treten.
- Was ist eine Genossenschaft?
- Wo ist der Unterschied zwischen einer Kaution und den Genossenschaftsanteilen?
- Bekomme ich meine Einzahlungen zurück?
- Wie viele Anteile muss ich bei Eintritt zeichnen?
- Muss ich eine Provision bei der Werder eG zahlen?
- Ich möchte innerhalb des Bestandes Werder eG umziehen. Muss ich eine Kündigungsfrist einhalten?
- Sind die Mietverträge bei der Werder eG befristet?
- Was passiert, wenn ich meine Wohnung gekündigt habe und noch gar keine neue Wohnung habe?
- Ist bei Anmietung einer unserer Wohnungen ein Wohnberechtigungsschein (WBS) nötig?
- Wie und wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein (WBS) und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wie werden bei der Werder eG die Betriebskosten abgerechnet?
- Ist eine Einbauküche bei Anmietung in den Wohnungen?
- Sind Bodenbeläge in den Wohnungen?
- Warum darf man keine Parabolantennen anbringen?
- Haben wir Ihre Frage noch nicht beantwortet?
Was ist eine Genossenschaft?
Wohnungsgenossenschaften wurden gegründet, um wirtschaftlich Schwächeren die Möglichkeit zu geben, gemeinsam stark zu sein. Der Grundgedanke war damals wie heute, den Mitgliedern sicheres Wohnen zu günstigen Konditionen in einem angenehmen Wohnumfeld zu garantieren.
Genossenschaften sind heute ähnlich organisiert wie andere Wirtschaftsunternehmen. Es gibt einen Vorstand, der die Geschäfte führt. Ein von den Mitgliedern gewählter Aufsichtsrat berät und kontrolliert die Geschäftsführung. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Grundsätze der Geschäftspolitik.
Die Grundzüge des Genossenschaftswesens sind im Genossenschaftsgesetz festgelegt. Darüber hinaus hat jede Genossenschaft ihre eigene Satzung - auch Statut genannt - in der Details, Richtlinien und Strukturen festgelegt sind.
Wo ist der Unterschied zwischen einer Kaution und den Genossenschaftsanteilen?
Die Kaution oder Mietkaution ist wie die Bürgschaft eine Sicherheitsleistung zugunsten des Vermieters für den Fall, dass der Mieter seinen mietvertraglichen Verpflichtungen, insbesondere der Mietzinszahlung, nicht nachkommt. Sie darf nur verlangt werden, wenn sie vertraglich vereinbart ist.
Wenn Sie bei einer Genossenschaft eine Wohnung anmieten möchte, müssen Sie Mitglied sein oder werden. Als Mitglied kauft man Anteile an der Genossenschaft. In der Regel sind die Anteile abhängig von der Größe der Wohnung, die Sie mieten möchten. Dafür entfällt die Kaution!
Die Genossenschaft arbeitet mit dem Geld ihrer Mitglieder. Auf das Geschäftsguthaben erhalten Sie eine attraktive Dividende. In den letzten Jahren konnten wir unseren Mitgliedern 4 Prozent zahlen.
Bekomme ich meine Einzahlungen zurück?
Ja, Sie bekommen Ihre Einzahlungen zurück, wenn Sie die Mitgliedschaft kündigen. Die Kündigung wird zum 31.12. des Jahres gültig, wenn sie bis zum 30.09. erfolgt ist. Das Geschäftsguthaben (Geschäftsanteile und eventuelle Dividende) wird spätestens nach Ablauf von sechs Monaten des Folgejahres ausgezahlt. Voraussetzung hierfür ist, dass wir keine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Sie haben.
Wie viele Anteile muss ich bei Eintritt zeichnen?
Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein Anteil in Höhe von 260,00 EUR zzgl. eines einmaligen Eintrittgeldes von 20,00 EUR zu übernehmen.
Wenn Sie eine Wohnung mieten möchten, richtet sich die Höhe der Anteile nach der Wohnungsgröße:
1-Zimmer-Wohnung insgesamt 2 Anteile in Höhe von 260,00 EUR: 520,00 EUR
2-Zimmer-Wohnung insgesamt 3 Anteile in Höhe von 260,00 EUR: 780,00 EUR
3-Zimmer-Wohnung insgesamt 4 Anteile in Höhe von 260,00 EUR: 1.040,00 EUR
4-Zimmer-Wohnung insgesamt 5 Anteile in Höhe von 260,00 EUR: 1.300,00 EUR
Das einmalige Eintrittgeld von 20,00 EUR wird nicht erstattet!
Muss ich eine Provision bei der Werder eG zahlen?
Nein, eine Provision wird meistens von einem Wohnungsmakler (dieser vermittelt Wohnraum für Dritte) verlangt, aber nicht bei uns!
Ich möchte innerhalb des Bestandes Werder eG umziehen. Muss ich eine Kündigungsfrist einhalten?
Nein! Mieter, die innerhalb unseres Bestandes umziehen möchten, behandeln wir bevorzugt! Sie brauchen sich über doppelte Mietzahlungen keine Gedanken machen! Voraussetzung ist jedoch, dass die gekündigte Wohnung im vertragsgemäßen Zustand übergeben wird und es bisher keine Schwierigkeiten mit dem vorherigen Mietverhältnis gab.
Sind die Mietverträge bei der Werder eG befristet?
Nein, unsere Verträge sind grundsätzlich unbefristet. Es sei denn, es wird individuell vereinbart!
Was passiert, wenn ich meine Wohnung gekündigt habe und noch gar keine neue Wohnung habe?
Sie sollten immer erst kündigen, wenn Sie bereits eine neue Wohnung gefunden haben. Haben Sie die Wohnung gekündigt und ziehen nach der Kündigungsfrist nicht aus, kann es für Sie teuer werden, wenn der Vermieter die Wohnung bereits neu vermietet hat. In diesem Fall machen Sie sich schadensersatzpflichtig!
Ist bei Anmietung einer unserer Wohnungen ein Wohnberechtigungsschein (WBS) nötig?
Nein, ein Wohnberechtigungsschein ist in der Regel nicht nötig! Lediglich in Flechtorf haben wir einige Wohnungen, für die ein Wohnberechtigungsschein beantragt werden muss.
Wie und wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein (WBS) und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Den Wohnberechtigungsschein erteilt der Landkreis Helmstedt. Die Erteilung ist an ein bestimmtes Einkommen, aber auch an das Alter gebunden. Informationen hierüber erhalten Sie gerne bei uns oder beim Landkreis.
Wie werden bei der Werder eG die Betriebskosten abgerechnet?
Über die Vorauszahlungen der Betriebskosten rechnen wir jährlich ab. Soweit nichts anderes festgelegt wird, erfolgt die Umlage der Betriebskosten nach dem Verhältnis der Wohnfläche innerhalb der Wirtschaftseinheit, zu der die Wohnung gehört.
Ist eine Einbauküche bei Anmietung in den Wohnungen?
Einbauküchen werden in der Regel nicht von uns gestellt. In besonderen Fällen können wir Ihnen einen Herd und eine Spüle zur Verfügung stellen.
Sind Bodenbeläge in den Wohnungen?
Unsere Wohnungen werden normalerweise ohne Beläge vermietet. Gern können sich unsere Interessenten mit den Vormietern privat einigen. Ist ein Bodenbelag gewünscht, setzen Sie sich mit unserer Vermietungsabteilung in Verbindung - Wir finden eine Lösung!
Warum darf man keine Parabolantennen anbringen?
Auch wenn die Satellitenschüssel nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist, muss sie entfernt werden, soweit sie von außen einsehbar ist und die Ansicht des Objektes beeinträchtigt. Genehmigungen zur Anbringung werden von uns nicht erteilt!
Die Wohnungen sind größtenteils mit Kabelanschlüssen versehen, über diesen können zusätzliche Programmpakete über verschiedene Regionen zugeschaltet werden. Die Kosten für die zusätzlichen Pakete können bei den Kabelanbietern erfragt werden. Sofern Ihre Heimatregion nicht mit im Angebot ist, können Sie über Ihren Kabelanschluss eine Breitband Internet-Flatrate beauftragen, mit der Sie die Möglichkeit haben, sich über Ihre Heimatregion zu informieren.
Haben wir Ihre Frage noch nicht beantwortet?
Kein Problem- Sie können sich gerne per E-Mail oder Telefon bei uns melden. Wir kümmern uns um Ihre Belange!




