FAQ

Die häufigsten Fragen und die Antworten darauf

Was ist der Sinn einer Genossenschaft?

Genossenschaften wurden gegründet, um auch wirtschaftlich Schwächeren die Möglichkeit zu geben, gemeinsam stark zu sein.

Was ist der spezielle Zweck einer Wohnungsgenossenschaft?

Der Grundgedanke der Wohnungsgenossenschaft war, den Mitgliedern sicheres Wohnen zu günstigen Konditionen in einem angenehmen Wohnumfeld zu garantieren. Das gilt noch immer.

Wie ist eine Genossenschaft organisiert?

Genossenschaften sind heute ähnlich organisiert wie andere Wirtschaftsunternehmen; sie sind eine demokratische Unternehmensform. Die Mitglieder wählen den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und begleitet ihn in seiner Arbeit. Der Vorstand leitet die Genossenschaft.

Wie vertrete ich als Mitglied meine Interessen?

Die Mitglieder fassen gemeinsam Beschlüsse in der Mitgliederversammlung. Jedes Mitglied hat hier eine Stimme, jede Stimme hat das gleiche Gewicht. Die Mitglieder haben dazu das Recht auf Auskunft und Information durch den Vorstand.

Können die Ziele der Werder eG geändert werden – vielleicht gegen die Interessen der Mitglieder?

Nein. Die Grundzüge des Genossenschaftswesens sind im Genossenschaftsgesetz festgelegt. Das lässt sich nicht ändern. Darüber hinaus hat jede Genossenschaft ihre eigene Satzung in der Details, Richtlinien und Strukturen festgelegt sind. Satzungsänderungen sind nur möglich, wenn drei Viertel der Mitglieder zustimmen.

Kann mir die Werder eG die Mitgliedschaft kündigen?

Es können nur Mitglieder gekündigt werden, die zahlungsunfähig sind oder sich etwas haben zu Schulden kommen lassen – etwa ein Mitglied oder die Genossenschaft geschädigt. Die Mitglieder selbst können zum Ende jeden Jahres kündigen.

Wo ist der Unterschied zwischen einer Kaution und den Genossenschaftsanteilen?

Eine Kaution zahlen Sie an den Vermieter zu dessen Sicherheit. Zum Beispiel für den Fall, dass Sie die Miete nicht zahlen oder bei Auszug die Wohnung beschädigt hinterlassen. Bei uns zahlen Sie keine Kaution, stattdessen kaufen Sie Genossenschaftsanteile.
Mit den Genossenschaftsanteilen gehört Ihnen ein Teil der Werder eG. Sie kaufen einen Anteil, wenn Sie Mitglied werden und weitere, wenn Sie eine Wohnung mieten.

Wie viele Genossenschaftsanteile muss ich zeichnen?

Zum Erwerb der Mitgliedschaft kaufen Sie zwei Anteile in Höhe von 260,00 EUR. Dazu kommt ein einmaliges Eintrittgeld von 20,00 EUR.

Wenn Sie eine Wohnung mieten möchten, richtet sich die Anzahl der Anteile nach der Wohnungsgröße:
1-Zimmer-Wohnung insgesamt 2 Anteile in Höhe von 260,00 EUR: 520,00 EUR
2-Zimmer-Wohnung insgesamt 3 Anteile in Höhe von 260,00 EUR: 780,00 EUR
3-Zimmer-Wohnung insgesamt 4 Anteile in Höhe von 260,00 EUR: 1.040,00 EUR
4-Zimmer-Wohnung insgesamt 5 Anteile in Höhe von 260,00 EUR: 1.300,00 EUR

Bekomme ich meine Einzahlungen zurück?

Ja, Sie bekommen Ihre Einzahlungen zurück, wenn Sie die Mitgliedschaft kündigen. Tun Sie das bis zum 30.09. eines Jahres, wird die Kündigung zum 31.12. gültig. Spätestens nach weiteren sechs Monaten zahlen wir Ihnen ihr Geschäftsguthaben – Geschäftsanteile und eventuelle Dividende – zurück. Einzige Voraussetzung ist, dass wir keine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Sie haben.
Das einmalige Eintrittsgeld von 20,00 EUR wird nicht erstattet.

Muss ich bei der Werder eG eine Provision zahlen?

Nein. Wohnungsmakler verlangen Provisionen für die Vermittlung von Wohnraum. Wir tun das nicht.

Sind die Mietverträge unbefristet?

Ja, unsere Verträge sind grundsätzlich unbefristet. Es sei denn, wir vereinbaren individuell etwas anderes.

Ich möchte innerhalb des Bestandes der Werder eG umziehen. Muss ich eine Kündigungsfrist einhalten?

Nein. Mieter, die innerhalb unseres Bestandes umziehen möchten, behandeln wir bevorzugt. Sie müssen sich also keine Gedanken über doppelte Mietzahlungen machen.

Kann ich meine Wohnung einfach kündigen, sobald ich bei Ihnen Mitglied geworden bin?

Kündigen Sie erst, wenn Sie bei uns eine neue Wohnung gefunden haben. Möglicherweise klappt das nicht sofort, und dann kann es teuer für Sie werden.
Haben Sie Ihre Wohnung gekündigt und ziehen nach der Kündigungsfrist nicht aus, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen, wenn er die Wohnung bereits neu vermietet hat.

Brauche ich für die Wohnungen bei der Werder eG einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?

In der Regel nicht. Lediglich in Flechtorf haben wir einige Wohnungen, für die ein Wohnberechtigungsschein beantragt werden muss.

Wie werden bei der Werder eG die Betriebskosten abgerechnet?

Die Betriebskosten rechnen wir jährlich ab und setzen die Vorauszahlungen für das nächste Jahr fest. Maßgebend ist grundsätzlich die Größe der Wohnfläche im Verhältnis zur Größe der gesamten Wirtschaftseinheit, zu der die Wohnung gehört.

Haben die Wohnungen Einbauküchen?

In der Regel nicht. In besonderen Fällen können wir Ihnen, nach Absprache, einen Herd und eine Spüle zur Verfügung stellen.

Sind Bodenbeläge in den Wohnungen?

Unsere Wohnungen werden normalerweise ohne Beläge vermietet. Sollten sie einen wünschen, finden wir aber eine Lösung. Oder Sie können sich gerne auch privat mit den Vormietern einigen.

Was empfange ich für Fernsehsender – auch weltweit?

Ein Teil unserer Wohnungen hat Satellitenanschlüsse. Hier lassen sich Hunderte von Sendern empfangen. Die anderen sind mit Kabelanschlüssen versehen, über die sich Programmpakete aus vielen Regionen der Welt zuschalten lassen. Falls Ihre Heimatregion nicht mit im Angebot ist, können Sie über Ihren Kabelanschluss eine Breitband Internet-Flatrate nutzen, um sich über Ihre Heimatregion zu informieren.
Satellitenschüsseln dürfen nicht angebracht werden, da sie die Optik der Häuser beeinträchtigen.